Frühzeit:
Dank alter Funde wurde festgestellt, dass sogar die Kelten im Westerwald lebten und auf die Eisenerzvorkommen zurück griffen; das war in der so genannten Hallstattzeit (spätere Eisenzeit, ca. 750 bis 500 v. Chr.). Die Besiedelung erfolgte wahrscheinlich vom Hunsrück aus. In der La-Tène-Zeit wurden die keltischen Schutz- und Fliehburgen im Westerwald erbaut, die unter anderem auf dem Malberg anzutreffen sind. Noch während der La-Tène-Zeit fielen aus Richtung Osten und Siegtal Germanen ein; sie drangen um 380 v. Chr. in den Oberwesterwald vor, mieden den Hohen Westerwald aufgrund seiner Unwegsamkeit und gelangten im 2. Jahrhundert zum Rhein.
Römerzeit:
Noch während sich die keltische Bewohnerschaft den vormarschierenden Germanen nach Westen hin entziehen musste, gelangten die Römer aus dem Südwesten in den Westerwald. Jedoch konnten sie nur den sogenannten Rhein-Westerwald erobern; der Westerwald wurde kein Teil der römischen Besatzungszone, da die Römer siedlungsarme, möglichst unwegsame Wildnis als Anrainer haben wollten.
Chattenzeit:
Die Besiedlung des Westerwalds fing mit dem Einfallen der Chatten (Hessen) nach der Emigration der Römer um 450 n. Chr. an. So stammen Endungen der Ortsnamen wie -ar, -mar und -aha noch aus der Zeit der großen Völkerwanderung. Die ersten Ansiedlungen der Chatten lagen in den Randbezirken des Westerwalds, vor allem in Tälern. Zu diesen Siedlungen zählen die heutigen Städte Hadamar, Lahr und Wetzlar. Vom 4. bis zum 6. Jahrhundert bildeten sich die Kommunen der Landnahmezeit mit Ortsnamen-Endungen auf -ingen im Oberwesterwald gelegen.
Chatten, ein Sammelname für Sugamber, Tubanten, Usiper und Tenktrer und Allemannen sind die Bewohner des Westerwaldes. Beide Stämme verschmolzen jedoch später mit den eindringenden Franken und gingen in diesem dominierenden Volksstamm auf.
Es ist noch die Zeit des Heidentums. Der "Watzenhahn" und der "Katzenstein" waren für unsere nähere Umgebung heilige Bezirke. Hier wird der Germane seinen Göttern geopfert haben. In diesem Zusammenhang mit den Götterhainen stand auch der zwischen Sainscheid und Guckheim gelegene Wald mit dem Namen "Hölle" oder "Höhl". Ebenso geht der "Nickelstein" auf vorchristliche Zeit zurück. Es ist der Ort der Nachtgeister.
Frankenzeit:
Die Franken bauten ihre alten Siedlungen im äußeren Westerwald zu Mittelpunkten ihrer Gestade aus, um kontinuierlich permanente Stützpunkte im Landesinnern zu erhalten. Es bildeten sich Siedlungen der Rodungszeit mit Endungen wie -rode, -scheid, -hahn, -berg, -tal und -seifen: mit der Rodung und dem Erzabbau startete die Zerstörung der Waldflächen im großen Stil. In der Zeit vom 6. bis 9. Jahrhundert begann der Ausbau der alten Siedlungen bis hin zum äußeren Westerwald, mit Endungen auf -hausen, -hofen, -kirch, -burg oder -tal.
Mittelalter und Landesherren:
Die Finale Siedlungsetappe im Westerwald begann im 10. Jahrhundert mit der Christianisierung; zunächst entlang der Lahn und der Sieg und deren Nebenflüsse.
Grafschaft Diez
Kölbingen zählte um 1200 zur Grafschaft Diez. Die Grafschaft Diez war ein mittelalterliches Territorium im mittleren Lahngebiet. Vermutlich entstand die Grafschaft als Nachfolgerin der Grafschaft der Konradiner im Niederlahngau, nachdem diese Familie in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts ihren Herrschaftsschwerpunkt von Franken nach Schwaben verlegt hatte. Wahrscheinlich stammt die Grafenfamilie von Diez aus der Region an der Nahe und übernahm die Grafschaft an der Lahn im Auftrag der Salier als Amtsgrafschaft, die bald erblich wurde. Zentrum der Grafschaft war das Grafen-Schloss Diez. Ihr Territorium dehnte sich entlang des Lahntals bis unterhalb Weilburg, nach Norden in den Westerwald und nach Osten in den Goldenen Grund aus.
Erstmals urkundlich erwähnt wurden die Grafen von Diez im Jahr 1073, als ein Graf Embricho und sein Bruder von Diez (Didesse), Güter bei Badenheim an das St. Victorstift in Mainz-Weisenau verkauften. Ein Graf Embricho ist seit 1048 im Lahngau nachgewiesen. Sein Bruder war vermutlich der ab 1053 im Niederlahngau nachgewiesene Graf Godebold. Ein enger Verwandter Embricho war vermutlich der Augsburger Bischof Imbricho (1063–1077)
Unter den Staufern, vor allem unter Friedrich Barbarossa, erreichten die Grafen von Diez den Scheitelpunkt ihrer Macht. Vermutlich aus seiner Ehe mit einer namentlich nicht bekannten Erbtochter der Grafen von Nüring erbte Heinrich II. von Diez (1145-1189) erheblichen Besitz in der Wetterau. Er begleitete Barbarossa auf dessen Italienzügen und war dort an diplomatischen Verhandlungen beteiligt, ebenso sein Sohn Heinrich III. 1207 traten Heinrich III. und sein Bruder Gerhard II. die Vogtei über Mainz-Kastell an das Erzbistum Mainz ab und erhielten im Gegenzug von König Philipp von Schwaben Reichsgut bei Usingen. Gerhard II. gehörte dem Regentschaftsrat und dem Erzieherkreis Heinrichs VII. an.
Die Brüder Heinrich III. und Gerhard II. veranlassten vor 1255 die Gründung des Stifts in Salz als Hausstift der Grafen von Diez. Das Stift Salz wurde bereits 1289 von Graf Gerhard VII. dem Kollegiatstift Diez inkorporiert.
Die Grafschaft wurde bereits von ihren Zeitgenossen als Goldene Grafschaft bezeichnet. In ihr bestanden die Hochgerichte Stuhllinden bei Winnen-Höhn, St. Maximinus bei Ellar und Reckenforst bei Dietkirchen. Diese wiederum gliederten sich in folgenden Zentgerichte: Altendiez, Flacht, Hanstätten, Lindenholzhausen, Dauborn, Niederhadamar (Dehrner Zent), Hundsangen, Nentershausen, Meud, Salz, Rotzenhahn, Hoehn-Rennerod, Vilmar, Schuppach, Panrod, Kirberg und Camberg, Lahr, Elsoff, Blessenberg (Frickhofen) und Niederzeuzheim.
Das Grafenschloß zu Diez (Aufnahmen von Ulrich Schlag)
Fürstentum Nassau
Der Niedergang der Grafen von Diez begann gegen Ende des 13. Jahrhunderts mit der endgültigen Abspaltung der Weilnauer Linie, die zunächst in Altweilnau und ab 1302 in Neu-Weilnau ihren Sitz hatte. Mit dem Ende der Staufer verlor die Familie zudem ihren reichspolitischen Einfluss. Dazu kamen wirtschaftliche Probleme und der daraus resultierende sukzessive Verkauf des Territoriums. Im Jahre 1302 trennten sich die beiden Linien endgültig und bildeten zwei getrennte Grafschaften. 1326 verlegte die Weilnauer Linie ihren Sitz nach Birstein im Vogelsberg. Ihr Territorium an der Lahn wurde weitgehend vom Haus Nassau übernommen. Auch die durch die Teilung von 1302 geschwächte Diezer Linie verlor in den folgenden Jahren Besitzungen und Rechte, vor allem durch Verpfändungen an die übermächtigen Nachbarn Nassau und Kurtrier sowie Katzenelnbogen und Eppstein. Graf Gottfried von Diez (1303–1348) galt als regierungsunfähig, so dass Emicho von Nassau-Hadamar von 1317 bis 1332 die Vormundschaft übernahm. Ab 1332 regierte Gerhard VI. für seinen Vater; er starb am 17. Oktober 1343 in einer Fehde mit der Stadt Limburg.
1386 starb der letzte Graf von Diez, Gerhard VII. Sein verbliebenes Herrschaftsgebiet fiel über seine Tochter Jutta an seinen Schwiegersohn, Graf Adolf von Nassau-Dillenburg. Zu diesem Zeitpunkt war ein erheblicher Teil der Grafschaft an zahlreiche Pfandgläubiger übertragen. Adolf von Nassau-Dillenburg starb 1420 ebenfalls ohne direkte männliche Nachkommen. Das Haus Nassau konnte nur den Besitz der halben Grafschaft wahren. Die andere Hälfte fiel über Adolfs Tochter Jutta an Gottfried VII. von Eppstein-Münzenberg. Das Haus Eppstein verkaufte die Hälfte seines Anteils 1453 an die Grafschaft Katzenelnbogen. Das Katzenelnbogener Viertel fiel mit Aussterben der Grafen von Katzenelnbogen an die Landgrafen von Hessen, die es mit dem Frankfurter Vertrag vom 30. Juni 1557 an Nassau-Dillenburg abtrat. Das verbleibende Eppsteiner Viertel gelangte 1535 an Kurtrier.
Kurfürstentum Trier
Mit dem Diezer Vertrag von 1564 teilten Nassau-Dillenburg und Kurtrier die Grafschaft. Trier erhielt die Kirchspiele Hundsangen, Nentershausen, Salz, Meudt, und Lindenholzhausen, die nassauischen Rechte der Gemarkung Niederbrechen, Stift und Dorf Dietkirchen und das Dorf Kreuch, Niederselters und die Elzer Gemarkung ostwärts der Elb nach Offheim zu. Nassau behielt die Kirchspiele Diez, Dehrn, Dauborn, Flacht, Hahnstätten, Willmenrod, Höhn, Rennerod und Rotenhain, das Dorf Eppenrod, die Vogtei und die Hofgerichte zu Dietkirchen sowie eine jährliche Rente von 200 Gulden von Trier, die 1587 abgelöst wurden.
Mit dem Diezer Vertrag ist die Grafschaft Diez erloschen. Neue Landesherren der Kölbinger waren von nun an die Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier.
Die Nachfolger des Erzbischofs Johann VI. von der Leyen, welcher die Teilung der Grafschaft erreicht hatte, bemühten sich ihr Machtbereich zu erweitern. Dies hatte aber keinen Einfluss auf die Kölbinger. Johann von der Leyen war ab 1556 als Johann VI. von der Leyen Erzbischof und Kurfürst von Trier. Er starb 1567 in Koblenz.
Von besonderem Interesse sind hier noch die Erzbischöfe und Kurfürsten Joh. Philipp von Walderdorff und Clemens Wenzelaus von Sachsen.
Die Familie des aus Molsberg stammenden Erzbischofs von Walderdorff besaß in Kölbingen Land. Erzbischof von Walderdorff galt als großer Kunstmäzen und Weidmann. Im Jahre 1760 ließ er das alte Schloss zu Molsberg abbrechen und in den Jahren 1766 - 1768 an dessen Stelle ein neues Schoss erstellen. Von Walderdorff war ein Kind seiner Zeit, in der man vergeblich spontane Hilfsbereitschaft als Ausdruck einer christlichen Lebensauffassung suchte. Für die von ihm im Jahre 1762 eingeführte neue Folter bei richterlichen Verhören werden ihm auch die Bürger im Oberkirchspiel kaum gedankt haben. Die Folterung sah vor, dass Verdächtige, ob schuldig oder nicht, auf die Folterbank gespannt und in tagelanger Kleinarbeit mit einem Haselnussstecken geschlagen werden sollte, bis er gestand oder der Tod eintrat. Eine andere Alternative sah die Folterung nicht vor.
Johann Philipp Reichsgraf von Walderdorff (* 24. Mai 1701 auf Schloss Molsberg im Westerwald, † 12. Januar 1768 in Ehrenbreitstein) war als Johann IX. von 1756 bis 1768 Erzbischof und Kurfürst von Trier, sowie ab 1763 Fürstbischof von Worms.
Sein Nachfolger, Erzbischof Clemens Wenzelaus von Sachsen erbaute das Koblenzer Schloss. Den Stürmen der franz. Revolution war der Kurstaat nicht gewachsen. Nachdem er seit 1794 ein Schattendasein auf dem rechten Rheinufer geführt hatte, sank er mit dem heiligen römischen Reich deutscher Nation ins Grab. Am 21.10.1802 nahmen die Fürsten von Nassau die rechtsrheinischen Gebiete des Kurfürstentums Trier in Besitz, worauf Clemens Wenzeslaus am 29.11.1802 seine Untertanen entließ.
Clemens Wenzeslaus August Hubertus Franz Xaver von Sachsen (* 28. September 1739 auf Schloss Hubertusburg in Wermsdorf; † 27. Juli 1812 in Marktoberdorf im Allgäu) war letzte Erzbischof und Kurfürst von Trier.
Herzogtum Nassau
Die Inbesitznahme der trierischen Gebiete wurden dem Fürsten Friedrich Wilhelm von Nassau am 25. Februar 1803 vom Reichsdeputationsausschuss bestätigt. Aus den trierischen Kölbingern waren damit Nassauer, und die Fürsten und späteren Herzöge von Nassau waren ihre Landesherren geworden.
Preußische Provinz Hessen Nassau
Als Bundesgenosse von Österreich und Bayern im Krieg gegen Preußen verlor Herzog Adolf von Nassau 1866 sein Herzogtum. Die Könige von Preußen waren von nun an Landesherren der Kölbinger. Verwaltungsmäßig zählte Kölbingen von nun an zur Preußischen Provinz Hessen Nassau.
Besiedlung:
Über die Entstehung der Dörfer ist nicht viel bekannt. Doch sind wohl fast alle Orte des Kirchspiels schon sehr früh entstanden. Die Siedlungen Härtlingen, Möllingen und Kölbingen lassen durch ihre Endsilbe -ingen auf allemannische Gründung schließen, die schon im 3. Jahrhundert begonnen haben. Im 6. Jahrhundert beginnen die Gründungen mit den Endsilben -scheid, -bach, -berg, und - burg (fränkisch "scheid" ein Wort für Waldgebiet und Wasserscheide - bei uns noch im Namen "Ruhscheid" enthalten).
Verwaltung und Gerichtsbarkeit:
In den Grafschaften und kleinen Dynastien des Mittelalters waren Verwaltungen im heutigen Sinne weitgehend unbekannt. Ein Amtmann, unterstützt durch einen Schreiber, besorgte die Geschäfte des Landesherrn. Ein Amtmann residierte auch zeitweise in Schönberg selbst.
Das Einbringen und die Verwaltung der Abgaben waren Aufgabe eines Kellers. Er war der Finanzbeamte seines Herrn.
Im Westerwälder Teil der Grafschaft Diez waren zu Beginn des 14. Jahrhunderts aus den beiden Landgerichten Dietkirchen und Winnen-Höhn Kirchspielgerichte hervorgegangen. Den Vorsitz in diesen mit 7 Schöffen besetzten Kirchspielgerichten hatten jeweils ein Schultheiß. Dieser war Verwaltungsbeamter des Landesherrn und hatte dessen Verordnungen zu verkünden und durchzuführen.
Gerichtsplatz zu Salz war der Platz vor der Kirche. Die vier Kirchspielgerichte Salz, Meudt, Hundsangen und Nentershausen beschäftigen zusammen einen Gerichtsschreiber.
In der Grafschaft Diez waren die Kirchspielgerichte in kleinere Einheiten, die sogenannten Zechen oder Heimgereiden unterteilt. Die Zechen bildeten die kleinsten Verwaltungseinheiten in der damaligen Zeit. In den Zechen waren mehrere nahe beieinander liegende Dörfer zu genossenschaftlichen Vereinigungen zusammengeschlossen. Sie hatten gemeinsame wirtschaftliche Einrichtungen wie gemeinsamen Weidgang, gemeinsamen Hirten, gemeinsame Rechte im Märkerwald und abgeschlossenen Gemarkungen.
Sowohl in der Grafschaft Diez als auch in Kurtrier standen den Zechen Heimberger vor. Diese hatten die gräflichen bzw. kurfürstlichen Verordnungen zu verkünden, Frondienste zu verteilen, Abgaben einzunehmen und abzurechnen.
Im Jahre 1803 wurden die vier ehemals Diezer und danach trierischen Kirchspiele Salz, Meudt, Hundsangen und Nentershausen dem neu geschaffenen nassauischen Amt Meudt mit Sitz in Monatabur zugeteilt. Der Sitz dieses Amtes wurde 1831 nach Wallmerod verlegt und das Amt seitdem Amt Wallmerod genannt. Die Trennung von Verwaltung und Rechtspflege wurde jedoch erst im Jahre 1848 vollzogen.
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